6 I.________(Ltd.). an E.________ übergeben, ohne sich die Übergabe quittieren zu lassen. Für die detaillierten Vorwürfe wird auf Ziff. II.1 der Anklageschrift vom 13. Juni 2018 verwiesen (pag. 16 003 007 ff.). 9.2 Unbestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte E.________ aufgrund seiner vormaligen Anstellung beim K.________ kannte. E.________ arbeitete dort als Teamleiter und Allfinanzberater, der Beschuldigte durchlief eine zweijährige interne Schulung und war als Finanzberater tätig (pag. 05 020 004 f. und pag. 05 022 002).