1003 060). Über die genannten CHF 380'000.00 verfügte er wiederum aufgrund von Darlehen weiterer Personen. Ein Teilbetrag von CHF 100'000.00 stammte aus dem Vermögen der Straf- und Zivilklägerin (pag. 05 020 006). Die Umstände, unter denen der Beschuldigte diese CHF 100'000.00 von der Straf- und Zivilklägerin erhalten und verloren hat, werden ihm in Ziff. II.1. der Anklageschrift vorgeworfen. Der Vorwurf der Urkundenfälschung gemäss Ziff. II.2. betrifft einen eigenen, zeitlich vorgelagerten Sachverhaltskomplex und steht mit den soeben genannten Vorgängen nur am Rande in Zusammenhang.