4. Allfällige weitere Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen. 4.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte im Rahmen ihrer Anschlussberufung vom 18. Dezember 2019 folgende Anträge, welche sie anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 5. Januar 2021 sinngemäss bestätigte (pag. 18 589 und pag. 18 845, Hervorhebungen im Original): 4 1.-3. [Anträge betreffend E.________] 4. A.________ sei schuldig zu erklären: