3. Die Zivilklage der Privatklägerin C.________ sei unter Kostenfolge abzuweisen. II. Weitere Verfügungen: 1. Das von der Vorinstanz festgesetzte Honorar der amtlichen Verteidigung von A.________ für das erstinstanzliche Verfahren sei von der Rückzahlungspflicht durch Herrn A.________ auszunehmen. 2. Das Honorar der amtlichen Verteidigung von A.________ für das oberinstanzliche Verfahren sei gemäss heutiger Kostennote festzusetzen, wobei keine Rückzahlungspflicht durch Herrn A.________ vorzusehen sei. 3. Die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten von A.________ seien zu löschen.