3. Antrag auf Durchführung eines schriftlichen Verfahrens Der Beschuldigte stellte mit Schreiben vom 26. November 2019 den Antrag auf Durchführung eines schriftlichen Verfahrens (pag. 18 568). Mit Verfügung vom 27. Mai 2020 wurde festgestellt und den Parteien zu Kenntnis gebracht, dass die Voraussetzungen zur Durchführung eines schriftlichen Verfahrens gemäss Art. 406 StPO nicht gegeben sind (pag. 18 619).