18 588). Der Beschuldigte gab in der Berufungserklärung vom 26. November 2019 bekannt, dass sich seine Berufung sowohl gegen das Urteil in seinem eigenen Strafverfahren, wie auch gegen das Urteil betreffend E.________ beziehe. Angefochten wurden im Strafverfahren gegen den Beschuldigten die Schuldsprüche und daraus folgend auch die Strafzumessung, die Zivilklage sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen. Im Strafverfahren gegen E.