2. Es wird festgestellt, dass E.________, vgt., anerkannt hat, dem Privatkläger 2, A.________, vgt., einen Betrag von CHF 5‘000.00 zu schulden. Soweit weitergehend wird die Zivilklage von A.________ abgewiesen. 3.-6. [Zivilklagen gegen den Mitbeschuldigten E.________] 2 7. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden. VIII. Weiter wird verfügt: