[Aufschlüsselung der Verfahrenskosten, total ausmachend CHF 5‘207.00] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um (anteilsmässige) CHF 500.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen somit CHF 4‘707.00. VI. [Bestimmung der amtlichen Entschädigungen mit Rückzahlungspflicht zu Lasten der Beschuldigten] VII.