Es ist davon auszugehen, dass der Unterstützungsbeitrag des Sozialdienstes höher als CHF 2‘000.00 pro Monat ist (gemäss Budget vom Januar 2019 CHF 3‘736.95, inkl. Einkommensfreibetrag, pag. 191 f.). Die Tagessatzbemessung der Vorinstanz ergab unter Berücksichtigung dieser Zahlen und insbesondere mit Vornahme eines Abzugs von 50 % aufgrund der Nähe zum Existenzminimum einen Tagessatz von CHF 40.00. Bei Annahme eines Nettoeinkommens von monatlich CHF 2‘000.00 mit einem Pauschalabzug von 20 % und einem Unterstützungsabzug von 15 % für die minderjährige Tochter resultiert ebenfalls eine