Gemäss dem Erhebungsformular zu den wirtschaftlichen Verhältnissen zum Leumundsbericht der Beschuldigten vom 31. März 2020 wird sie vom Sozialdienst mit monatlich CHF 2‘000.00 unterstützt (pag. 389). Eine aktuelle Budgetaufstellung des Sozialdienstes ist nicht aktenkundig. Allerdings haben sich die Arbeits- und Lebenssituation der Beschuldigten seit dem Urteil der Vorinstanz vom 24. April 2019 nicht verändert. Es ist davon auszugehen, dass der Unterstützungsbeitrag des Sozialdienstes höher als CHF 2‘000.00 pro Monat ist (gemäss Budget vom Januar 2019 CHF 3‘736.95, inkl. Einkommensfreibetrag, pag.