Es muss nicht angenommen werden, dass die Beschuldigte sich in juristischen Details mit der öffentlichen Debatte zum neuen sogenannten «Zügelartikel» auseinandersetzte. Aber als direkt betroffene und in entsprechende rechtliche Verfahren involvierte Person kann ihr die Thematik nicht völlig entgangen sein. Ihre nicht perfekten Deutschkenntnisse standen dem nicht entgegen. Schliesslich gab die Beschuldigte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung selbst zu Protokoll, dass sie Deutsch verstehe (pag. 272 Z. 13). Sie war in der Lage, einfache rechtliche Zusammenhänge zu verstehen.