220 StGB traten am 1. Juli 2014 in Kraft (AS 2014 357). Ein Entziehen von Minderjährigen kann durch einen Elternteil begangen werden, wenn er oder sie nicht die alleinige elterliche Sorge bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt (Urteil des Bundesgerichts 6B_1073/2018 vom 23. August 2019, E. 6.1.). Es wird auf die zutreffenden vorinstanzlichen Ausführungen zu den rechtlichen Grundlagen und den abweichenden Lehrmeinungen verwiesen (pag. 319 ff., S. 15 ff. der Urteilsbegründung).