Selbstverständlich kann sich dies im jeweiligen Fall anders verhalten, was ohne Begründung der Aussageverweigerung nicht überprüft werden kann. Dennoch ist das Schweigen bei Vorwürfen, die jemand als unberechtigt empfindet, eher unüblich und stellt eine Tatsache dar, die neben anderen in die Gesamtwürdigung des Sachverhalts als Indiz miteinbezogen werden darf. Vorliegend lassen sich allerdings auch bei Ausblenden des Schweigens der Beschuldigten die erforderlichen Schlüsse ziehen.