Die Beschuldigte schaffte es im Anschluss an die Untersuchung nach Dresden zu reisen, sich dort anzumelden, sich von einem Anwalt beraten zu lassen und zahlreiche Anstrengungen für den Neustart in Deutschland zu unternehmen (vgl. oben Ziff. 11.2). Zum Gesundheitszustand der Beschuldigten am 11. Dezember 2016 finden sich keine Belege. Hingegen ist aus den Akten klar ersichtlich, dass die Beschuldigte bestrebt war, so rasch wie möglich das alleinige Sorgerecht für die gemeinsame Tochter zu erlangen.