Die durchgeführten Untersuchungen waren jedoch unauffällig. Es wurden Schmerzmedikamente verschrieben und die Weiterbetreuung durch den Hausarzt angeordnet (pag. 224 f.). Das Krankheitsbild gemäss dem Bericht des Inselspitals ist nicht von einer Art, dass es das Verbringen der Tochter zum Besuchssonntag mit dem Vater verhindert hätte. Die Beschuldigte schaffte es im Anschluss an die Untersuchung nach Dresden zu reisen, sich dort anzumelden, sich von einem Anwalt beraten zu lassen und zahlreiche Anstrengungen für den Neustart in Deutschland zu unternehmen (vgl. oben Ziff.