In der Notiz der zuständigen Sozialarbeiterin vom 12. Dezember 2016 hielt diese fest, die Beschuldigte habe ihr telefonisch mitgeteilt, dass sie sich nicht in der Lage fühle, ihre Tochter zum Besuch beim Vater zu bringen (pag. 45). Letztlich ist nicht entscheidend, ob der genannte Grund der Absage nun eine Operation oder andere gesundheitliche Belange gewesen sein sollen. Aktenkundig ist, dass sich die Beschuldigte am 28. November 2016 auf der Notfallstation des Inselspitals Bern wegen Schmerzen und Verstärkung des chronischen Tinnitus behandeln liess. Die durchgeführten Untersuchungen waren jedoch unauffällig.