Bern zuhanden der Staatsanwaltschaft (pag. 36 ff.) und der Bericht des Inselspitals betreffend die Behandlung der Beschuldigten vom 28. November 2016 (pag. 224 ff.). An subjektiven Beweismitteln verfügt die Kammer über das Einvernahmeprotokoll des Privatklägers vom 12. Mai 2017 (pag. 23 ff.). Die Beschuldigte wurde am 28. Februar 2018 (pag. 27 ff.), am 6. Juni 2018 (pag. 30 ff.) sowie anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 24. April 2019 (pag. 267 ff.) befragt, wobei sie zur Sache durchwegs von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte.