10. Beweismittel Relevant sind im vorliegenden Verfahren in erster Linie objektive Beweismittel in Form von Urkunden. Bei den Akten befinden sich die Eingaben und der Entscheid im Verfahren zwischen der Beschuldigten und dem Privatkläger vor dem Amtsgericht Dresden (pag. 6 ff., pag. 104 ff.), diverse Unterlagen aus dem Scheidungsverfahren zwischen der Beschuldigten und dem Privatkläger (pag. 15 ff., 154 ff., pag. 278 ff.), der Bericht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bern zuhanden der Staatsanwaltschaft (pag.