Am 30. November 2016 verlegte die Beschuldigte gemeinsam mit ihrer Tochter ihren Wohnsitz von Bern nach Dresden in Deutschland bzw. meldete sie sich an diesem Datum dort an (pag. 11). Den Termin zum Besuchssonntag des Privatklägers vom 11. Dezember 2016 sagte die Beschuldigte unter Berufung auf gesundheitliche Gründe ab. Sie informierte zu diesem Zeitpunkt weder den Privatkläger noch die Schweizer Behörden über ihren Umzug nach Dresden. Am 13. Dezember 2016 stellte die Beschuldigte beim Familiengericht Dresden Antrag auf Zuteilung der elterlichen Sorge (pag. 6 ff.). Für die weiteren Details, insbesondere zur auf dem