Der Eingabe des Privatklägers ist sinngemäss zu entnehmen, dass er sich gewünscht hätte, dass das Strafverfahren das Zivilverfahren betreffend die elterliche Sorge für seine Tochter zu seinen Gunsten beeinflusst hätte. Das dem nicht so war – mit Urteil vom 19. Juni 2018 im Scheidungsverfahren wurde der Beschuldigten das alleinige Sorgerecht für die gemeinsame Tochter zugeteilt (pag. 168 ff.) – scheint ihn zu enttäuschen.