2. A.________ sei freizusprechen von der Anschuldigung des Entziehens von Minderjährigen, angeblich begangen zwischen dem 1. November 2016 und dem 31. Dezember 2016 in Bern, Schärerstrasse 19, durch Verbringen ihrer Tochter D.________ nach Deutschland, unter Auferlegung der Verfahrenskosten vor erster und zweiter Instanz an den Kanton sowie unter Ausrichtung einer richterlich zu bestimmenden Entschädigung für die Verteidigungskosten vor erster und zweiter Instanz. 3. Im Weiteren sei das Honorar der amtlichen Verteidigung für das zweitinstanzliche Verfahren gemäss Kostennote gerichtlich festzusetzen.