Der Privatkläger liess sich vorerst nicht vernehmen. Mit Verfügung vom 20. Januar 2020 stellte die Verfahrensleitung unter anderem fest, dass die Zivilpunkte in Rechtskraft erwachsen sind und ersuchte den Privatkläger um Mitteilung, ob er weiterhin am Verfahren teilnehmen will (pag. 349). Mit Eingabe vom 6. Februar 2020 teilte der Privatkläger mit Begründung mit, das Verfahren bringe ihm nichts mehr (pag. 352 f.). Die Beschuldigte erklärte am 11. Februar 2020 ihr Einverständnis zur Durchführung eines schriftlichen Verfahrens (pag.