2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, gleichentags und somit fristgerecht die Berufung an (pag. 291). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 31. Oktober 2019 (pag. 334 f.) erklärte die Beschuldigte am 25. November 2019 form- und fristgerecht die Berufung. Angefochten wurden der Schuldspruch und dessen Folgen (pag. 341). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Eingabe vom 3. Dezember 2019 mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (pag. 346 f.). Der Privatkläger liess sich vorerst nicht vernehmen.