Zudem wurde die Beschuldigte zur Bezahlung der Verfahrenskosten verurteilt und die Entschädigung ihres amtlichen Verteidigers festgesetzt. Die Zivilklage von C.________ (nachfolgend: Privatkläger) betreffend Schadenersatz und Genugtuung wurde abgewiesen, ebenso sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (pag. 235 ff.).