1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 24. April 2019 erklärte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) des Entziehens von Minderjährigen, begangen ca. am 30. November 2016, schuldig. Es verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 40.00, total ausmachend CHF 1‘600.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Zudem wurde die Beschuldigte zur Bezahlung der Verfahrenskosten verurteilt und die Entschädigung ihres amtlichen Verteidigers festgesetzt.