Das Motiv seines Aussageverhaltens lässt sich damit erklären, dass er alles daransetzte, die Chancen, den Führerausweis wieder zu erlangen, nicht zu gefährden und/oder allenfalls seine Nebentätigkeit (Kontrolle von Fahrzeugen für ein Trinkgeld) als Sozialhilfebezüger zu verschleiern. Nach Ansicht der Kammer liegen deshalb erhebliche und nicht überwindbare Zweifel vor, dass der Beschuldigte (als Mittäter) an den angeklagten Delikten beteiligt gewesen ist.