Es ist nicht ausgeschlossen, dass sie derselben Person gehören, welche die DNA-Spur auf dem Zigarettenstummel hinterlassen hat. Allein gestützt auf die dem Beschuldigten zugeordnete DNA-Spur lässt sich weder nachweisen, wann die besagten Spuren entstanden sind bzw. ob sie allenfalls gleichzeitig oder nacheinander hinterlassen wurden noch lässt sich damit die Frage abschliessend klären, ob sich der Beschuldigte als Letzter im besagten Fahrzeug befunden hat.