_ zu tun zu haben. Beweismittel, welche direkt auf seine Beteiligung an den Delikten in C.________ schliessen lassen, liegen keine vor. Das Hauptprofil der sichergestellten DNA-Spuren konnte dem Beschuldigten zugeordnet werden, das Nebenprofil war nicht interpretierbar. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sie derselben Person gehören, welche die DNA-Spur auf dem Zigarettenstummel hinterlassen hat.