Die zugegebenermassen nicht über alle Zweifel erhabenen Aussagen des Beschuldigten lassen sich zusammengefasst damit erklären, dass er alles daransetzte, die Chancen zur Wiedererlangung des Führerausweises nicht zu gefährden. Es liegt darüber hinaus durchaus im Bereich des Möglichen, dass der Beschuldigte nebenbei auch die Umstände seiner Nebentätigkeiten (Fahrzeuge für ein Trinkgeld kontrollieren) verschleiern wollte und seine Aussagen deshalb häufig vage ausfielen und gewisse Unstimmigkeiten und Widersprüche enthielten. Jedenfalls kann gestützt auf seine Aussagen nicht zweifelsfrei geschlossen werden, dass er die angeklagten Delikte begangen hat.