seit März 2017 keine Drogen mehr, da er im Inselspital Urinproben und bei der Verkehrsmedizin Haarproben abgeben müsse (pag. 37, Z. 161 f.). Weitere Auflagen des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts (SVSA) zur Wiedererlangung des Führerausweises kann der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben nicht mehr finanzieren, was in Anbetracht seiner angespannten finanziellen Situation glaubhaft ist. So müsse er den Führerausweis nochmals machen und zum Psychologen gehen, was ihn ca. CHF 14'000.00 kosten würde. Dieses Geld habe er nicht (pag. 141, Z. 23 f.).