15 habe (pag. 35, Z. 75 f.). Diese Aussage ist zwar nicht glaubhaft, da der Beschuldigte wegen Führens eines Fahrzeugs trotz entzogenem Ausweis mehrfach vorbestraft ist (pag. 221 ff.). Es ist allerdings naheliegend, dass der Beschuldigte damit verhindern wollte, dass sich bei der Wiedererlangung des Führerausweises (noch mehr) Probleme ergeben. Aus den Akten ist ersichtlich, dass der Beschuldigte seit Jahren versucht, seinen Führerausweis wieder zu erhalten, nicht zuletzt auch, um seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu stärken. Der Beschuldigte ist gelernter AC.