Sie erklärte sich die widersprüchlichen Aussagen des Beschuldigten damit, dass dieser doch am Diebstahl in C.________ beteiligt gewesen sei. Nach Ansicht der Kammer lassen sich die Widersprüche und Unstimmigkeiten in den Aussagen des Beschuldigten aber auch damit erklären, dass der Beschuldigte unter allen Titeln verhindern wollte, dass man ihm vorwerfen könnte, er sei trotz des entzogenen Führerausweises gefahren. So gab der Beschuldigte bereits zu Beginn des Verfahrens zu Protokoll, dass er nicht gefahren sei, weil er keinen Führerausweis