_» machen konnte, ist letztlich auch mit Blick auf dessen (allenfalls kriminelle) Machenschaften erklärbar. Letztlich kann auch die fehlende Aufdeckung des Spurengebers der DNA am Zigarettenstummel darauf zurückzuführen sein, dass dieser «W.________» bzw. «G.________» die Schweiz in Richtung AB.________ Kontinents verlassen hat, um sich einer Bestrafung zu entziehen. Weitere Abklärungen zu «W.________» bzw. «G.________» waren aufgrund der eher spärlichen Angaben des Beschuldigten und in Anbetracht der vergangenen Zeit seit den Vorfällen in C.________ nicht angezeigt.