Unter diesen Umständen sind die Aussagen des Beschuldigten nachvollziehbar, jedenfalls nicht abwegig, auch seine Rolle in diesen Kreisen. Es ist gerichtsnotorisch, dass der Handel mit Occasionsfahrzeugen aller Art sich immer wieder in Graubereichen bewegt (z.B. Schwarzarbeit), und auch von Personen betrieben wird, die von der Sozialhilfe unterstützt werden, ohne dass sie das Einkommen aus dem Occasionshandel den Sozialhilfebehörden angeben würden. Unter diesem Blickwinkel ist auch der Fundort des entwendeten Fahrzeugs zu betrachten.