Daraus, dass der Beschuldigte entsprechende Motorfahrzeuge zurzeit nicht führen darf, lässt sich deshalb noch nichts zu seinen Gunsten ableiten. Der Beschuldigte erklärte sodann mehrfach, wie entsprechende Kontrollen in etwa ablaufen würden. So gab er an, dass ihn jemand anrufe und frage, ob er Zeit habe. Er erhalte hierfür ein Trinkgeld und die Ersatzteile müssten separat bezahlt werden, wobei er nach wie vor Garagenrabatt habe (pag. 37, Z. 136 ff.). Er schaue sich die Fahrzeuge an und wenn es gehe, repariere er diese (pag.