12 wollen, ob das Geräusch normal sei. Er habe evtl. die Kupplung bedient und die Haube geöffnet, sei das Auto aber nicht gefahren und habe es nicht bewegt (pag. 143, Z. 41 ff., Z. 46 ff.). Er wusste auf konkrete Nachfrage hin nunmehr sogar, wie lange die Kontrolle etwa gedauert habe, wie lange er im Fahrzeug gesessen sei, dass er den Motor habe laufen lassen und währenddessen geraucht habe (pag. 145, Z. 33 ff.). Betreffend die Aussagen des Beschuldigten zur Kontrolle am besagten Fahrzeug fällt zwar auf, dass diese mit fortschreitendem Verfahrensgang immer detaillierter wurden.