93, Z. 83 f.). Nur kurze Zeit später relativierte er dies hingegen wieder und führte aus, er wisse nicht mehr genau, was kaputt gewesen sei, glaublich etwas mit dem Automaten oder der Kupplung (pag. 94, Z. 97). Vielleicht habe das Fahrzeug auch lediglich komische Geräusche gemacht und sei gar nicht kaputt gewesen (pag. 94, Z. 125 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung machte der Beschuldigte konkretere Angaben zur Kontrolle des Fahrzeugs. So führte er etwa aus, dass er im Auto gesessen sei und dieses gestartet habe. Sein Kollege habe wissen