Dies bedeute einfach, dass er in diesem Fahrzeug gewesen sei, dieses aber nicht gestohlen habe. Er sei auch nicht gefahren, da er keinen Führerausweis mehr habe, er sage die Wahrheit, er sei in den letzten zwei bis drei Jahren sicher in mehr als 500 Fahrzeugen gewesen (pag. 35, Z. 73 ff.). Der Beschuldigte führte weiter aus, es könne sein, dass er in diesem Fahrzeug gewesen sei und dies jemand gestohlen habe und anschliessend zu ihm gekommen sei, um die Kupplung zu überprüfen. Hierfür betätige er die Lenkung und den Schalthebel und müsse auch im Fahrzeug sitzen und vielleicht habe er auch die Türe angefasst (pag. 36, Z. 82 ff.).