35, Z. 58 ff.). Die weiteren im Rahmen dieser Einvernahme gestellten Fragen beschränkten sich darauf, herauszufinden, weshalb seine DNA im fraglichen Fahrzeug zu finden war und nicht auf die Abklärung des Einschleichdiebstahls. Nach gut sechs weiteren Monaten wurde der Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft einvernommen. Dabei erklärte er auf die offene, allgemeine Frage, weshalb er Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben habe, dass er weder einen Einbruch begangen noch ein Auto gestohlen habe (pag. 92, Z. 30 ff.). Er bestritt damit wiederum, etwas mit dem Einschleichdiebstahl zu tun gehabt zu haben.