__ gewesen und sicher nicht in eine Wohnung eingebrochen (pag. 34, Z. 28 f.) bzw. er habe sicher keinen Einschleichdiebstahl begangen, das sei alles, was er dazu sagen könne (pag. 35, Z. 55). Er gab weiter zu Protokoll, dass er den Geschädigten E.________ weder kenne noch wisse, wo dieser wohne. In C.________ sei er vielleicht einmal in der dritten Klasse gewesen (pag. 35, Z. 39 ff.). Die Fragen, ob er ein Fahrzeug bzw. dasjenige von E.________ entweder habe, oder ob er einen blauen F.________ gefahren sei, verneinte er (pag. 35, Z. 58 ff.).