Der KTD nahm gestützt auf diese Spurenlage und das DNA-Auswertungsresultat an, dass der Beschuldigte mit dem Lenkrad und dem Schalthebel des fraglichen Fahrzeugs in Berührung gekommen sei (pag. 9). Aus dem Aschenbecher der Mittelkonsole des Fahrzeugs bzw. ab dem darin befindlichen Zigarettenstummel konnten weitere DNA-Spuren sichergestellt und ausgewertet werden, wobei ein Personenbezug bis zum 9. September 2019 nicht hergestellt werden konnte. Die Spur ermöglichte allerdings mehrere Spur- Spur-Hits zu vier weiteren Einbruch- bzw. Fahrzeugdiebstählen in K.________, L.________, C._____