Ab dem Lenkrad und dem Schalthebel wurde daraufhin DNA-Abrieb sichergestellt. Es konnte unter anderem ein Mischprofil erstellt werden, wobei das Nebenprofil nicht interpretierbar war, das Hauptprofil demgegenüber dem Beschuldigten zugeordnet werden konnte (pag. 9 f. bzw. Asservat 002). Der KTD nahm gestützt auf diese Spurenlage und das DNA-Auswertungsresultat an, dass der Beschuldigte mit dem Lenkrad und dem Schalthebel des fraglichen Fahrzeugs in Berührung gekommen sei (pag.