, J.________ (pag. 121) vor. Zu berücksichtigen sind schliesslich auch die Eingaben der Verteidigung bzw. die darin gemachten Ausführungen. Die Würdigung der hiervor genannten Beweismittel erfolgt – soweit notwendig – direkt im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung durch die Kammer.