Wenn der Beschuldigte das Auto entwendet hätte, hätte er einem Beifahrer wohl kaum erlaubt, darin zu rauchen. Dass die auf dem Zigarettenstummel aufgefundene DNA nicht mit derjenigen des Beschuldigten übereinstimme, zeige klar auf, dass sich eine Drittperson im Fahrzeug befunden habe. Es sei wahrscheinlicher, dass diese Drittperson die angeklagten Delikte begangen habe. Der Beschuldigte wisse sodann, dass seine DNA im System hinterlegt sei. Er hätte deshalb kaum so fahrlässig Spuren hinterlassen.