Die Vorinstanz habe weiter moniert, dass der Beschuldigte auf einmal über allfällige Probleme mit der Kupplung gesprochen habe. Dies sei nicht überraschend, sei der Beschuldigte doch zuvor damit konfrontiert worden, dass seine DNA auf dem Schaltknüppel gefunden worden sei. Dass die Vorinstanz ihm daraus einen Strick drehen wolle, sei nicht nachvollziehbar, zumal bei der polizeilichen Befragung so