Er habe bestätigt, dass er den Schalthebel und evtl. auch die Türe angefasst habe. Dass er sich nicht genau habe erinnern können, was er an diesem Auto gemacht habe, sei durchaus nachvollziehbar. Er habe in den letzten zwei bis drei Jahren sehr viele Fahrzeuge überprüft. Erst aufgrund der Akteneinsicht und durch Nachdenken habe er wieder eruieren können, um welches Auto es gehe. Aus diesem Grund habe er später auch detailliertere Aussagen machen können. Die Vorinstanz habe weiter moniert, dass der Beschuldigte auf einmal über allfällige Probleme mit der Kupplung gesprochen habe.