51 f.). vorgeworfen, er habe in der Zeit vom 19. Juli 2017 (ca. 23:00 Uhr) bis 20. Juli 2017 (ca. 06:45 Uhr) unberechtigterweise die Wohnung von E.________ in C.________ durch die unverschlossene Haustüre betreten und aus dieser Wohnung verschiedene Gegenstände (eine Packung Zigaretten Marlboro Gold, ein Autoschlüssel F.________, ein Kartenetui [beinhaltend eine Identitätskarte und eine Kreditkarte American Express], eine Lederjacke, eine Daunenjacke, eine Armbanduhr sowie eine Fahrradtransporttasche [Deliktsbetrag insgesamt CHF 963.20]) entwendet. Er habe dann den Personenwagen F.______