2 I. Es sei festzustellen, dass der Entscheid über die Höhe der Anwaltskosten gemäss Ziff. II. des angefochtenen Urteils vom 18. September 2019 in Rechtskraft erwachsen ist. II. A.________ sei freizusprechen des Diebstahls, des Hausfriedensbruchs sowie der Entwendung und Führens eines entwendeten Fahrzeugs zum Gebrauch