2. Berufung Gegen das Urteil vom 18. September 2019 meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, mit Schreiben vom 24. September 2019 form- und fristgerecht Berufung an (pag. 156). Die schriftliche Urteilsbegründung wurde am 29. Oktober 2019 erstellt (pag. 163 ff.) und den Parteien gleichentags verschickt (pag. 189 f.). Mit Eingabe vom 19. November 2019 (pag. 197 f.) reichte der Beschuldigte die Berufungserklärung ein und hielt fest, dass sich die Berufung auf den Schuldpunkt, die Bemessung der Strafe, die Kosten- und Entschädigungsfolgen bezüglich Ziff. I. 2. (Verfahrenskosten) und Ziff.