_, schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2'100.00, verurteilt. Im Weiteren auferlegte ihm das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Vorinstanz) die erstinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von insgesamt CHF 3'945.00 und setzte die vom Kanton Bern auszurichtende amtliche Entschädigung für Rechtsanwältin B.________ auf CHF 5'283.65 fest (Differenz zum vollen Honorar CHF 1'192.75; unter Rück- und Nachzahlungspflicht des Beschuldigten).